VerpackG - aus Verordnung wird ein Gesetz

VerpackG - aus Verordnung wird ein Gesetz

Regelung wird abgelöst

Die bisherigen Regelungen aus der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurden am 01.01.2019 abgelöst. Durch das neue deutsche  Verpackungsgesetz (VerpackG) sollen die Kosten, die Händler auch jetzt schon zahlen müssen, weitaus mehr an der Umweltverträglichkeit der verwendeten Verpackungen gemessen werden. Händler, die mit umweltverträglichen Verpackungsmaterialien arbeiten, können daher ab 2019 mit einer Kostenersparnis rechnen. VerpackG gilt für alle Verpackungen, die in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht werden. Dabei verfügt jedes Land der EU über seine eigene Pack-Gesetzgebung.

Wer ist betroffen? Welche Verpflichtungen gibt es?

Alle sogenannten Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen B2C-Verpackungen, also sowohl Hersteller, Händler und Importeure sind verpflichtet sich einem dualen System anzuschließen und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren. Dadurch soll eine flächendeckende Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Verpackungsabfälle sichergestellt werden. Die in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen müssen anschließend in regelmäßigen Abständen sowohl ans Verpackungsregister als auch ans System gemeldet werden.

Hersteller und Folgevertreiber von B2B-Verpackungen müssen die Rücknahme und Verwertung des entsprechenden Verpackungsabfalls sicherstellen. Dazu dürfen sie untereinander eigene Regelungen treffen.

Bei der Verwertung sind bestimmte Mindestquoten hinsichtlich der Art des Recyclings zu beachten. Diese Aufgabe kommt den involvierten Systemen und anderen Verpackungsentsorgern zu, welche von den Herstellern, Importeuren und Händlern beauftragt werden.

Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Die Strafen können hier sehr unterschiedlich ausfallen. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 200.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erwirtschafteter Gewinne. Privatrechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie hohe Schadenersatzforderungen. Generell kann sogar ein Vertriebsverbot drohen.

Quellen:

  • hesselmann Service GmbH (2019): Das neue Verpackungsgesetz. https://www.verpackungsgesetz.com/#gesetz_60 (zuletzt überprüft am 21.07.2020)
  • Bundesamt für Justiz (2017):

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG). https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/ (zuletzt überprüft am 21.07.2020)

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