PPWR ab August 2026: Verpackungen jetzt komplett umkrempeln?
26. März 2026
Die EU-Verordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) verschärft ab 12. August 2026 die Regeln für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten, mit dem Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Bereits 2025 in Kraft getreten, zwingt sie Unternehmen zu grundlegenden Änderungen bei Design, Material und Dokumentation.
Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein und Mindestanteile recycelter Materialien enthalten, besonders bei Kunststoffen. Bestimmte Einwegverpackungen werden verboten, Mehrwegsysteme stärker gefördert und die Herstellerverantwortung ausgebaut. Neue Nachweis- und Dokumentationspflichten machen Transparenz zur Pflicht. Daten zu Recyclingfähigkeit, Materialherkunft und Entsorgung müssen lückenlos verfügbar sein.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, nutzen, importieren oder in der EU in Verkehr bringen, sind direkt angesprochen. Das betrifft Industrie, Handel, E-Commerce, also praktisch jeden, der Produkte verpackt oder vertreibt. Auch Zulieferer spüren den Druck: Kunden werden strengere Anforderungen an Materialnachweise und Recyclingstandards stellen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten?
Die PPWR verändert Verpackungsdesigns grundlegend, von der Materialauswahl bis zur Logistik. Interne Datenstrukturen müssen aufgebaut werden, um Nachweise zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Entsorgungswegen zu führen. Kosten entstehen durch Neuentwicklungen, Zertifizierungen und Prozessanpassungen. Gleichzeitig eröffnen sich Chancen für innovative, nachhaltige Verpackungslösungen. Wichtige Sofortmaßnahmen sind jetzt:
- Verpackungsdesigns prüfen: Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile bewerten
- Materialeinsatz analysieren: Verbotene Stoffe identifizieren, Alternativen finden
- Datenprozesse aufbauen: Dokumentationspflichten frühzeitig organisieren
- Lieferanten einbinden: Nachhaltigkeitsstandards in Verträge integrieren
Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich Wettbewerbsvorteile: geringere Compliance-Risiken, innovativere Produkte und besseres Kundenimage. Die PPWR wird Verpackungsstrategien langfristig neu ausrichten. Wer früh umstellt, gewinnt. Jetzt ist der Moment, um Verpackungsprozesse fit für die neue EU-Ära zu machen.

Wer heute durch den Supermarkt geht, begegnet ihnen überall: Produkten mit Aufschriften wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „grün“ . Hinzu kommen visuelle Elemente wie Blätter, Naturmotive und eine Vielzahl an Siegeln und Labels, von denen viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaum einschätzen können, was sie tatsächlich bedeuten. Oft bleibt unklar, ob hinter den Versprechen belastbare Fakten stehen, oder doch einfach nur geschicktes Marketing. Genau hier setzt die EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) an. Ab 27. September 2026 gilt: Wer Nachhaltigkeit kommuniziert, muss sie belegen können. Mit der EU-Richtlinie EmpCo verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erheblich. Begriffe wie nachhaltig, umweltfreundlich oder klimaneutral werden künftig nur noch unter klar definierten Voraussetzungen zulässig sein. Für viele Unternehmen bedeutet das weit mehr als eine rechtliche Anpassung. EmpCo verändert die Art und Weise, wie Nachhaltigkeit kommuniziert wird – von Marketing und Vertrieb über Webseiten bis hin zu Produktinformationen. Was ändert sich konkret? Mit EmpCo schafft die Europäische Union erstmals einen klaren Rechtsrahmen dafür, welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zulässig sind. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen und sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsversprechen nachvollziehbar, überprüfbar und vergleichbar sind. Im Mittelpunkt steht dabei ein einfacher Grundsatz: Jede Umweltaussage muss konkret, belegbar und für Verbraucher verständlich sein. Allgemeine Werbeversprechen reichen künftig nicht mehr aus. 1. Allgemeine Umweltaussagen Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „CO₂-neutral“, „klimaneutral“, „biologisch abbaubar“, „biobasiert“, „energieeffizient“ oder „ressourceneffizient“ dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden. Solche allgemeinen Umweltclaims sind nur noch zulässig, wenn sie dabei drei zentrale Anforderungen an die Kommunikation von Umweltclaims erfüllen: Clear – die Aussage muss klar verständlich sein Die Erläuterung einer Umweltaussage muss so formuliert sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar verstehen können, worauf sich der Umweltvorteil bezieht. Allgemeine Begriffe ohne konkrete Bedeutung oder ohne nachvollziehbaren Bezug reichen künftig nicht mehr aus. Prominently displayed – die Information muss sichtbar platziert sein Die relevanten Informationen dürfen nicht ausschließlich in Fußnoten, versteckten Hinweisen oder schwer auffindbaren Dokumenten stehen. Die Erläuterung muss dort sichtbar sein, wo die Nachhaltigkeitsaussage wahrgenommen wird. On the same medium – die Erklärung muss im gleichen Kommunikationsmedium erfolgen Die Konkretisierung einer Umweltaussage muss auf demselben Medium erfolgen, auf dem der Claim verwendet wird. Wird beispielsweise auf einer Produktverpackung, in einer Werbeanzeige oder auf einer Website eine Umweltleistung beworben, muss auch die entsprechende Erläuterung dort verfügbar sein. Unternehmen müssen deshalb künftig nicht nur prüfen, ob eine Nachhaltigkeitsaussage belegt werden kann , sondern auch, ob der Nachweis für Verbraucherinnen und Verbraucher am richtigen Ort, verständlich und sichtbar bereitgestellt wird . Statt: „Unser Produkt ist nachhaltig." muss künftig beispielsweise erläutert werden: „Das Gehäuse besteht zu 80 % aus recyceltem Aluminium. Die Berechnung basiert auf einer Lebenszyklusanalyse nach ISO 14040." 2. Scope einer Umweltaussage Ebenso unzulässig ist es künftig, einem gesamten Produkt oder sogar dem gesamten Unternehmen eine besondere Umweltleistung zuzuschreiben, wenn sich diese lediglich auf einen einzelnen Bestandteil oder einen bestimmten Prozess bezieht. Besteht beispielsweise nur ein Bauteil aus recyceltem Material, darf daraus nicht der Eindruck entstehen, das gesamte Produkt sei nachhaltig. Nachhaltigkeitsaussagen müssen den tatsächlichen Geltungsbereich eindeutig wiedergeben und dürfen Verbraucher nicht zu falschen Schlussfolgerungen verleiten. 3. Klimaneutralität und Zukunftsaussagen Besonders streng werden künftig Aussagen zur Klimaneutralität bewertet. Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ , die ausschließlich auf der Kompensation von Emissionen durch Zertifikate oder Ausgleichsprojekte beruhen, sind nach EmpCo grundsätzlich nicht mehr zulässig. Im Vordergrund müssen tatsächliche Emissionsreduktionen stehen. Auch Zukunftsversprechen wie „Net Zero bis 2030“ oder vergleichbare Klimaziele dürfen nur kommuniziert werden, wenn sie durch einen konkreten, messbaren Transformationsplan, regelmäßiges Monitoring sowie eine unabhängige Überprüfung gestützt werden. Reine Absichtserklärungen reichen künftig nicht mehr aus. 4. Nachhaltigkeitssiegel Auch die Vielzahl selbst entwickelter Nachhaltigkeitssiegel soll deutlich reduziert werden. Unternehmen dürfen künftig keine eigenen Umweltlabels oder grafischen „Eco-Badges“ verwenden, sofern diese nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem oder einer öffentlichen Stelle beruhen. Zulässig sind grundsätzlich nur offiziell anerkannte oder unabhängig zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel. 5. Bilder und visuelle Umweltaussagen EmpCo betrachtet nicht nur Texte, sondern den gesamten Eindruck einer Produktkommunikation. Naturmotive, Blätter, grüne Farbwelten oder andere ökologische Gestaltungselemente können – insbesondere in Kombination mit Nachhaltigkeitsaussagen – selbst als Umweltclaim interpretiert werden. Unternehmen sollten deshalb nicht nur ihre Texte, sondern auch Verpackungen, Websites, Werbemittel und ihr Branding daraufhin überprüfen, ob unbeabsichtigt Umweltversprechen vermittelt werden. 6. Haltbarkeit und Reparierbarkeit EmpCo beschränkt sich nicht auf Umwelt- und Klimaclaims. Die Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern auch dabei helfen, bewusst langlebige und reparierbare Produkte zu wählen . Deshalb werden Unternehmen künftig stärker verpflichtet, transparent über die Eigenschaften ihrer Produkte zu informieren. Dazu gehören unter anderem Angaben zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit eines Produkts, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie, sofern relevant, zu Softwareupdates . Ziel ist es, Kaufentscheidungen auf einer verlässlichen Informationsgrundlage zu ermöglichen und die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern. Gleichzeitig untersagt EmpCo Aussagen oder Gestaltungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächliche Lebensdauer eines Produkts täuschen. Ebenso unzulässig sind Praktiken, die einen vorzeitigen Austausch funktionierender Produkte fördern oder Reparaturmöglichkeiten verschleiern. Unternehmen sollten daher nicht nur ihre Umweltclaims, sondern ihre gesamte Produktkommunikation daraufhin überprüfen, ob sie den neuen Transparenzanforderungen entspricht. EmpCo betrifft mehr als Verpackungen Viele Unternehmen verbinden EmpCo zunächst mit Verpackungen oder Produktetiketten. Tatsächlich reicht der Anwendungsbereich deutlich weiter. Die Vorgaben gelten für sämtliche verbrauchergerichtete Kommunikation – von Websites und Online-Shops über Social Media, Broschüren und Präsentationen bis hin zu Werbeanzeigen und Produktbeschreibungen. Überall dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher mit Nachhaltigkeitsaussagen in Berührung kommen, müssen diese den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Nachhaltigkeitsberichte sind der Ausgangspunkt: Formal richtet sich EmpCo nicht an Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD. Dennoch entsteht hier ein wichtiger Zusammenhang: Der Nachhaltigkeitsbericht liefert die Datengrundlage für nahezu alle externen Nachhaltigkeitsaussagen. Sind dort Aussagen unpräzise oder nicht ausreichend belegt, besteht das Risiko, dass dieselben Formulierungen später auf Webseiten, in Broschüren oder Marketingkampagnen verwendet werden – genau dort, wo EmpCo unmittelbar greift. Ein konsistenter Nachhaltigkeitsbericht wird damit zur Basis glaubwürdiger Kommunikation. Warum Unternehmen jetzt handeln sollten Ab 27. September 2026 müssen Unternehmen die neuen Vorgaben verbindlich einhalten. Wer erst kurz vor dem Stichtag beginnt, wird kaum ausreichend Zeit haben, sämtliche Kommunikationsmaterialien zu prüfen. Sinnvolle erste Schritte sind deshalb: sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erfassen, allgemeine Green Claims identifizieren, Belege und Nachweise zusammentragen, Marketing- und Vertriebsteams sensibilisieren, interne Freigabeprozesse für Nachhaltigkeitsaussagen etablieren. Was auf dem Spiel steht EmpCo ist weit mehr als eine neue Dokumentationspflicht. Unternehmen, die auch nach Inkrafttreten der Richtlinie mit unzulässigen oder nicht belegbaren Nachhaltigkeitsaussagen werben, müssen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen. Neben Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände können behördliche Maßnahmen, die Untersagung von Werbeaussagen oder Produktrücknahmen drohen. Je nach nationaler Umsetzung sind zudem Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes beziehungsweise, sofern der Umsatz nicht ermittelt werden kann, bis zu 2 Millionen Euro möglich. Dass Nachhaltigkeitsaussagen bereits heute einer intensiven rechtlichen Prüfung unterliegen, zeigt unter anderem das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“. Unternehmen müssen Umwelt- und Klimaclaims so kommunizieren, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehen können, worauf sich die Aussage stützt. Mit EmpCo werden diese Anforderungen ab September 2026 europaweit weiter konkretisiert und verschärft. Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Green Claims zu überprüfen, belastbare Nachweise aufzubauen und Nachhaltigkeitskommunikation konsequent an den neuen Anforderungen auszurichten. Besonders relevant ist dabei, dass EmpCo grundsätzlich keine Übergangsfrist für bestehende Marketingmaterialien oder Verpackungen vorsieht . Auch bereits produzierte Broschüren, Verpackungen oder Werbemittel müssen überprüft werden, wenn sie nach dem 27. September 2026 weiter im Markt verwendet werden. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre gesamte Nachhaltigkeitskommunikation inventarisieren und bewerten. EmpCo ist mehr als Compliance EmpCo wird häufig zunächst als regulatorische Herausforderung wahrgenommen. Tatsächlich bietet die Richtlinie Unternehmen aber die Chance, ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf ein neues Fundament zu stellen. Aussagen, die transparent, nachvollziehbar und wissenschaftlich belegt sind, schaffen Vertrauen – nicht nur bei Kundinnen und Kunden, sondern auch bei Investoren, Geschäftspartnern und weiteren Stakeholdern. Dabei geht es nicht darum, Nachhaltigkeitskommunikation aus Angst vor regulatorischen Risiken einzuschränken. Im Gegenteil: Unternehmen sollten Green Claims nicht vorschnell streichen, sondern gezielt weiterentwickeln. Die Zukunft der Nachhaltigkeitskommunikation liegt nicht in möglichst vielen „grünen“ Begriffen, sondern in belastbaren Fakten und einer konsistenten Datenbasis. Wie nunc Unternehmen hierbei unterstützen kann EmpCo sollte nicht dazu führen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation aus Unsicherheit zurückfahren. Glaubwürdige Kommunikation entsteht nicht durch weniger Aussagen, sondern durch besser belegte Aussagen. Der Weg zu einer EmpCo-konformen Nachhaltigkeitskommunikation beginnt dabei mit einem klaren Verständnis des Status quo. nunc unterstützt Unternehmen dabei, bestehende Nachhaltigkeitsaussagen systematisch zu überprüfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine belastbare Grundlage für zukünftige Kommunikation zu schaffen. Dabei gehen wir strukturiert vor - vom schnellen Wissensaufbau bis zur Entwicklung eines verlässlichen Claim-Systems: 1 · Orientierung schaffen und Teams sensibilisieren - Workshop In einem kompakten Workshop mit Marketing, Produktmanagement und Nachhaltigkeitsverantwortlichen schaffen wir ein gemeinsames Verständnis der neuen Anforderungen. Wir zeigen, welche Änderungen EmpCo mit sich bringt, welche Aussagen besonders kritisch sind und welche Nachhaltigkeitsclaims mit den richtigen Nachweisen weiter genutzt werden können. 2 · Bestehende Kommunikation auf den Prüfstand stellen - Claim-Check Gemeinsam erfassen wir bestehende Nachhaltigkeitsaussagen aus relevanten Kommunikationskanälen, bewerten diese hinsichtlich der EmpCo-Anforderungen und identifizieren Handlungsfelder. Daraus entsteht eine strukturierte Grundlage für den Aufbau eines unternehmensspezifischen Claim-Katalogs. 3 · Aus Claims werden belastbare Botschaften - Weiterentwicklung Wir unterstützen Unternehmen dabei, die notwendigen Daten und Nachweise aufzubauen, Aussagen zu validieren und Nachhaltigkeitskommunikation weiterzuentwickeln. So entsteht ein belastbarer Claim-Katalog, auf den Marketing, Vertrieb und Produktmanagement künftig sicher zurückgreifen können. Wer frühzeitig handelt, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil: Statt Nachhaltigkeitsaussagen vorschnell zu streichen, können Unternehmen sie gezielt weiterentwickeln und mit einer belastbaren Grundlage wieder einsetzen. Schreib uns gerne eine Nachricht. nunc begleitet dich auf dem Weg zu einer EmpCo-konformen Nachhaltigkeitskommunikation – von der ersten Bestandsaufnahme und der Schaffung von Klarheit bis hin zur Entwicklung belastbarer, nachvollziehbarer und zukunftssicherer Claims.

"ESG ohne Resilienz ist ein bisschen wie Yoga ohne Gleichgewicht - sieht gut aus, kippt aber schnell um." Zugegeben: Der Vergleich ist bewusst etwas zugespitzt. Aber er beschreibt ziemlich gut, was viele Organisationen aktuell erleben. Nachhaltigkeit ist längst kein Nice-to-have mehr. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Unternehmen kontinuierlich: regulatorische Vorgaben ändern sich ständig, Märkte verändern sich schneller, Lieferketten werden anfälliger und Klimaauswirkungen sind längst keine abstrakte Zukunftsfrage mehr. Organisationen stehen heute vor der Herausforderung, vieles gleichzeitig leisten zu müssen: Kosten kontrollieren, Transformation vorantreiben, Prozesse stabil halten, Nachhaltigkeitsziele erreichen – und dabei möglichst flexibel bleiben. Kein Wunder also, dass klassische ESG-Ansätze mittlerweile an ihre Grenzen stoßen. Wenn Nachhaltigkeit nur auf dem Papier funktioniert In vielen Unternehmen liegt der Fokus von ESG noch stark auf Reporting, Kennzahlen und Compliance. Das ist wichtig – keine Frage, aber Nachhaltigkeit endet nicht mit einem Bericht oder einer erfüllten Berichtspflicht. Denn was passiert, wenn Rahmenbedingungen sich plötzlich ändern? Wenn Lieferketten unterbrochen werden? Wenn neue regulatorische Anforderungen entstehen? Wenn interne Ressourcen knapp werden oder sich Prioritäten verschieben? Die entscheidende Frage ist nicht mehr nur: Wie nachhaltig ist eine Organisation heute? Sondern: Wie gut kommt sie mit den stetig steigenden Unsicherheiten, Störungen und Veränderungen klar? Genau an diesem Punkt wird Resilienz relevant. Warum ESG ein „R“ braucht Nachhaltigkeit und Resilienz werden häufig getrennt betrachtet. Dabei gehören sie aus unserer Sicht zusammen. Deshalb denken wir ESG um ein zusätzliches Element weiter, daraus entsteht: ESGR. Das „R“ steht nicht für einen weiteren Managementbegriff oder zusätzliche Komplexität. Es steht für die Fähigkeit einer Organisation, auch unter veränderten Bedingungen wirksam und handlungsfähig zu bleiben. Resilienz bedeutet dabei nicht, einfach nur Krisen auszuhalten. Es bedeutet: Veränderungen frühzeitig erkennen sich an neue Rahmenbedingungen anpassen handlungsfähig bleiben Rückschläge produktiv nutzen kontinuierlich lernen und weiterentwickeln Kurz gesagt: nicht nur stabil sein – sondern anpassungsfähig. Nachhaltigkeit, die auch morgen noch funktioniert Die Organisationen der Zukunft werden wahrscheinlich nicht diejenigen sein, die den perfektesten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Sondern diejenigen, die Nachhaltigkeit strategisch so verankern, dass sie auch unter Unsicherheit tragfähig bleibt. Nachhaltigkeit und Resilienz sind deshalb kein Entweder-Oder. Sie verstärken sich gegenseitig. Wer heute Nachhaltigkeit plant, sollte gleichzeitig mitdenken: Wie bleibt diese Strategie wirksam, wenn sich die Realität verändert? Unser Ansatz Heute nachhaltig. Morgen resilient. Für immer regenerativ. Denn Zukunftsfähigkeit entsteht nicht dadurch, dass Organisationen nur aktuelle Anforderungen erfüllen. Sie entsteht dort, wo Nachhaltigkeit, Anpassungsfähigkeit und kontinuierliche Weiterentwicklung zusammenkommen. Nachhaltig zu handeln schafft die Grundlage. Resilient zu werden schafft Stabilität im Wandel. Regenerativ zu denken schafft die Fähigkeit, langfristig nicht nur zu erhalten, sondern sich weiterzuentwickeln. Genau darin sehen wir den nächsten Schritt: Organisationen nicht nur widerstandsfähiger zu machen, sondern zukunftsfähiger. Wir unterstützen Organisationen dabei, Nachhaltigkeit nicht nur zu dokumentieren, sondern strategisch weiterzuentwickeln, mit einem Fokus auf langfristige Wirksamkeit, Anpassungsfähigkeit und Resilienz. Denn nachhaltige Transformation entsteht nicht dadurch, dass alles nach Plan läuft. Sondern dadurch, dass Organisationen auch dann handlungsfähig bleiben, wenn es das einmal nicht tut. Wenn ihr euch mit Nachhaltigkeitsstrategie, ESGR oder resilienten Organisationsstrukturen beschäftigt, freuen wir uns auf den Austausch. Quelle: Omid Mireghbali , 21.05.2026

Klimaschutz kostet Geld, aber nicht alles muss aus dem eigenen Budget finanziert werden. Mit der Kommunalrichtlinie 4.1.8 können Kommunen und weitere förderfähige Akteure Zuschüsse für wichtige Klimaschutzmaßnahmen erhalten, oft in erheblichem Umfang. Die Förderlogik ist dabei besonders interessant: Unterstützt werden nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern auch die Grundlagenarbeit davor, etwa Klimaschutzkonzepte, Treibhausgasbilanzen, Potenzialanalysen und die Entwicklung von Szenarien. Genau diese Vorarbeiten sind entscheidend, damit Klimaschutzprojekte nicht nur gut gemeint, sondern auch strategisch sinnvoll und wirksam umgesetzt werden. Was wird gefördert? Im Zentrum der Förderung stehen Leistungen, die Kommunen und Organisationen beim systematischen Klimaschutz unterstützen. Dazu zählen unter anderem Klimaschutzkonzepte, Treibhausgasbilanzen, Potenzialanalysen, Szenarienentwicklung sowie Maßnahmenplanung und Controlling. Auch Beteiligung relevanter Akteure und Öffentlichkeitsarbeit können förderfähig sein. Das ist wichtig, weil Klimaschutzprojekte in der Praxis nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch und kommunikativ gut aufgestellt sein müssen. Gefördert werden von externen Ausgaben, zum Beispiel die Vergütung von Dienstleistenden für die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung. Ebenfalls eingeschlossen ist professionelle Prozessunterstützung. Für Antragsteller ist das besonders hilfreich, wenn intern nicht alle fachlichen Kapazitäten vorhanden sind. Denn gerade die Kombination aus Analyse, Strategie und Umsetzungsvorbereitung ist in Klimaschutzprojekten oft der Engpass. Wer antragsberechtigt ist? Förderfähig sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem kommen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen sowie Contractoren in Betracht. Das macht die Richtlinie für viele Organisationen relevant, die selbst keinen klassischen kommunalen Status haben, aber dennoch im öffentlichen oder gemeinnützigen Umfeld Klimaschutz voranbringen. Wer nicht in diese Gruppen fällt, sollte prüfen, ob andere Programme wie BAFA Modul 5 besser passen. Was ist zu beachten? Die Förderung liegt bei etwa 40 bis 70 Prozent Zuschuss, für finanzschwache Kommunen sogar bei bis zu 90 Prozent. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen der Projektförderung. Die Laufzeit beträgt in der Regel 24 Monate. Das verschafft ausreichend Zeit, um Konzepte sauber zu erarbeiten und konkrete Maßnahmen strukturiert vorzubereiten. Ein zentraler Punkt ist: Der Antrag muss vor Projektstart gestellt werden. Außerdem muss die Maßnahme über gesetzliche Pflichten hinausgehen, die Finanzierung (inklusive Eigenmittel) muss gesichert sein und ein klarer Beitrag zur Treibhausgas-Reduktion erkennbar sein. Diese Anforderungen sind typisch für Förderprogramme im Klimabereich, aber in der Praxis oft entscheidend. Wer hier früh sauber plant, erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung deutlich. Die Kommunalrichtlinie 4.1.8 ist eine starke Fördermöglichkeit für alle, die Klimaschutz in Kommunen und verwandten Organisationen professionell voranbringen wollen. Besonders attraktiv sind die Zuschüsse für konzeptionelle Vorarbeiten, die oft die Grundlage für spätere Umsetzungsmaßnahmen bilden. Wer Klimaschutz strategisch angehen möchte, sollte prüfen, ob die eigene Organisation förderfähig ist und welche Maßnahmen sich über die Richtlinie finanzieren lassen. Gerade bei komplexeren Projekten kann die Förderung den entscheidenden Unterschied machen. Schreib uns eine Nachricht oder melde dich für eine kostenlose Prüfung. nunc begleitet dich hierbei gerne von der Antragstellung bis zum fertigen Klimaschutzkonzept.

CO₂-Bilanzierung, Transformationsplan, Dekarbonisierung: für viele Unternehmen sind das inzwischen keine Zukunftsthemen mehr, sondern konkrete Aufgaben. Gleichzeitig wird das Thema häufig aufgeschoben. Zu teuer, zu komplex, zu wenig interne Kapazitäten – das sind typische Gründe, die wir immer wieder hören. Dabei wissen viele Unternehmen nicht, dass es für genau diese Herausforderungen eine staatliche Förderung gibt: das BAFA Modul 5. Über dieses Förderprogramm können Unternehmen Zuschüsse von bis zu 60 Prozent für externe Beratungsleistungen erhalten. In bestimmten Konstellationen sind sogar bis zu 90.000 Euro Förderung möglich.

Die Schweiz steht vor einem wichtigen Schritt in der Nachhaltigkeitsregulierung: Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über nachhaltige Unternehmensführung (CSA) wird ein Rahmen geschaffen, der sich stark an den europäischen Vorgaben orientiert. Der Entwurf befindet sich seit dem 1. April 2026 in der Vernehmlassung und zielt darauf ab, ESG-Themen stärker in der Unternehmenspraxis zu verankern. Für viele Unternehmen ist das mehr als nur ein regulatorisches Update. Es ist ein Signal, dass Nachhaltigkeit, Sorgfaltspflichten und Berichterstattung künftig noch enger mit Governance, Risikomanagement und Lieferkettensteuerung verknüpft werden. Der Entwurf des Schweizer Gesetzes verfolgt das Ziel, die Unternehmensführung im Hinblick auf Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, also die bekannten ESG-Kriterien. Besonders relevant ist, dass sich die Schweiz dabei an EU-CSRD und CSDDD anlehnt, was eine stärkere Angleichung an europäische Standards bedeutet. Diese Annäherung ist für international tätige Unternehmen wichtig. Sie schafft mehr Vergleichbarkeit, reduziert regulatorische Brüche und erleichtert es, Prozesse für verschiedene Märkte konsistent aufzusetzen.

Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung nimmt weiter Fahrt auf. Mit der neuen Verordnung für ökologisches Design nachhaltiger Produkte, kurz ESPR, rückt ein Instrument in den Mittelpunkt, das viele Unternehmen künftig direkt betreffen wird: der Digitale Produktpass, kurz DPP. Ziel ist es, Produkte transparenter, nachhaltiger und besser recycelbar zu machen. Dafür sollen zentrale Produktinformationen digital verfügbar werden, etwa zu Materialzusammensetzung, CO₂-Fußabdruck oder Reparierbarkeit. Für Unternehmen bedeutet das: Produktdaten werden nicht mehr nur intern dokumentiert, sondern zunehmend zu einem strategischen Erfolgsfaktor.



