Die neue Schweizer Nachhaltigkeitsregulierung verändert jetzt die Spielregeln

16. April 2026
Die Schweiz steht vor einem wichtigen Schritt in der Nachhaltigkeitsregulierung: Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über nachhaltige Unternehmensführung (CSA) wird ein Rahmen geschaffen, der sich stark an den europäischen Vorgaben orientiert. Der Entwurf befindet sich seit dem 1. April 2026 in der Vernehmlassung und zielt darauf ab, ESG-Themen stärker in der Unternehmenspraxis zu verankern. Für viele Unternehmen ist das mehr als nur ein regulatorisches Update. Es ist ein Signal, dass Nachhaltigkeit, Sorgfaltspflichten und Berichterstattung künftig noch enger mit Governance, Risikomanagement und Lieferkettensteuerung verknüpft werden.

Der Entwurf des Schweizer Gesetzes verfolgt das Ziel, die Unternehmensführung im Hinblick auf Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, also die bekannten ESG-Kriterien. Besonders relevant ist, dass sich die Schweiz dabei an EU-CSRD und CSDDD anlehnt, was eine stärkere Angleichung an europäische Standards bedeutet. Diese Annäherung ist für international tätige Unternehmen wichtig. Sie schafft mehr Vergleichbarkeit, reduziert regulatorische Brüche und erleichtert es, Prozesse für verschiedene Märkte konsistent aufzusetzen.

Wer ist betroffen?

Der Entwurf richtet sich zunächst vor allem an große Unternehmen. Laut der vorliegenden Übersicht sollen zwei Gruppen besonders im Fokus stehen: Unternehmen mit einer weltweiten Belegschaft von mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über CHF 1,5 Mrd., sowie Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden weltweit und einem Umsatz von über CHF 450 Mio.. Damit wären in der Schweiz ungefähr 30 beziehungsweise rund 100 Unternehmen betroffen. 


Trotz dieser klaren Schwellenwerte endet die Wirkung nicht bei den direkt adressierten Konzernen. Auch kleinere Zulieferer und Dienstleister werden die Anforderungen mittelbar spüren, weil große Unternehmen ihre Sorgfalts- und Dokumentationspflichten entlang der Lieferkette absichern müssen. Gerade die Lieferkette wird zu einem zentralen Handlungsfeld. Das betrifft nicht nur direkte Lieferanten, sondern zunehmend auch vorgelagerte und nachgelagerte Stufen in der Wertschöpfung.


Für KMU kann das einerseits zusätzlichen Aufwand bedeuten. Andererseits eröffnet es auch Chancen, sich als verlässlicher, transparenter und regelkonformer Partner zu positionieren.

Sind deutsche Unternehmen betroffen?

Deutsche Unternehmen sind nicht direkt Adressaten des Schweizer Gesetzes, aber sie können indirekt stark betroffen sein, wenn sie als Lieferanten, Partner oder Tochtergesellschaften in Schweizer Wertschöpfungsketten eingebunden sind. Das gilt besonders dann, wenn Schweizer Kunden künftig strengere ESG-, Sorgfalts- und Nachweispflichten an ihre gesamte Lieferkette weitergeben.

Wenn ein deutsches Unternehmen an Schweizer Unternehmen liefert, kann es künftig häufiger ESG-Infos, Risikodaten oder Nachweise zu Menschenrechten, Umwelt und Lieferkettenprozessen bereitstellen müssen. Wer solche Daten nicht schnell liefern kann, riskiert Verzögerungen, zusätzlichen Prüfaufwand oder den Verlust von Geschäftschancen.

Für deutsche Konzerne mit Schweizer Tochtergesellschaften kann es außerdem relevant werden, weil grenzüberschreitende Strukturen die Compliance- und Berichtspflichten komplexer machen. Der Effekt ist also vor allem ein indirekter Compliance-Druck entlang der Lieferkette.

Warum die Angleichung an die EU wichtig ist?

Ein wesentlicher Vorteil des Entwurfs liegt in der stärkeren Harmonisierung mit dem EU-Recht. Laut der bereitgestellten Unterlage schafft das mehr Rechtssicherheit, insbesondere bei Themen wie Konzernhaftung und Prozessrisiken. Außerdem soll die Angleichung Schweizer Unternehmen im EU-Binnenmarkt und gegenüber internationalen Geschäftspartnern besser absichern. Für exportorientierte Unternehmen ist das relevant, weil Doppelspurigkeiten vermieden und Compliance-Strukturen effizienter aufgebaut werden können. Wer bereits mit europäischen ESG-Anforderungen arbeitet, wird viele Elemente des neuen Schweizer Rahmens wiedererkennen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten?

Die Vernehmlassungsphase ist der richtige Zeitpunkt, um den Entwurf sorgfältig zu prüfen und eigene Stellungnahmen einzubringen. Unternehmen sollten außerdem ihre internen Compliance-Strukturen stärken, Risikobewertungen dokumentieren und glaubwürdige Abhilfemechanismen aufbauen. Besonders wichtig ist auch die frühzeitige Vorbereitung der Lieferkette, damit Anforderungen nicht erst dann bearbeitet werden, wenn sie bereits verbindlich werden.

Ein pragmatischer Ansatz besteht darin, jetzt drei Fragen zu beantworten: Wo liegen die wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken? Welche Daten und Prozesse fehlen noch? Und welche Lieferanten oder Geschäftspartner werden künftig zusätzliche Nachweise benötigen?

Die neue Nachhaltigkeitsregulierung in der Schweiz ist kein Randthema, sondern ein strategischer Entwicklungsschritt für Unternehmen. Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen des CSA auseinandersetzt, kann Risiken besser steuern, regulatorische Unsicherheit reduzieren und sich im internationalen Wettbewerb besser aufstellen. Gerade in einem Umfeld, in dem ESG-Anforderungen immer stärker zusammenwachsen, wird vorausschauendes Handeln zum Standortvorteil.
30. April 2026
Klimaschutz kostet Geld, aber nicht alles muss aus dem eigenen Budget finanziert werden. Mit der Kommunalrichtlinie 4.1.8 können Kommunen und weitere förderfähige Akteure Zuschüsse für wichtige Klimaschutzmaßnahmen erhalten, oft in erheblichem Umfang. Die Förderlogik ist dabei besonders interessant: Unterstützt werden nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern auch die Grundlagenarbeit davor, etwa Klimaschutzkonzepte, Treibhausgasbilanzen, Potenzialanalysen und die Entwicklung von Szenarien. Genau diese Vorarbeiten sind entscheidend, damit Klimaschutzprojekte nicht nur gut gemeint, sondern auch strategisch sinnvoll und wirksam umgesetzt werden. Was wird gefördert? Im Zentrum der Förderung stehen Leistungen, die Kommunen und Organisationen beim systematischen Klimaschutz unterstützen. Dazu zählen unter anderem Klimaschutzkonzepte, Treibhausgasbilanzen, Potenzialanalysen, Szenarienentwicklung sowie Maßnahmenplanung und Controlling. Auch Beteiligung relevanter Akteure und Öffentlichkeitsarbeit können förderfähig sein. Das ist wichtig, weil Klimaschutzprojekte in der Praxis nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch und kommunikativ gut aufgestellt sein müssen. Gefördert werden von externen Ausgaben, zum Beispiel die Vergütung von Dienstleistenden für die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung. Ebenfalls eingeschlossen ist professionelle Prozessunterstützung. Für Antragsteller ist das besonders hilfreich, wenn intern nicht alle fachlichen Kapazitäten vorhanden sind. Denn gerade die Kombination aus Analyse, Strategie und Umsetzungsvorbereitung ist in Klimaschutzprojekten oft der Engpass. Wer antragsberechtigt ist? Förderfähig sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem kommen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen sowie Contractoren in Betracht. Das macht die Richtlinie für viele Organisationen relevant, die selbst keinen klassischen kommunalen Status haben, aber dennoch im öffentlichen oder gemeinnützigen Umfeld Klimaschutz voranbringen. Wer nicht in diese Gruppen fällt, sollte prüfen, ob andere Programme wie BAFA Modul 5 besser passen. Was ist zu beachten? Die Förderung liegt bei etwa 40 bis 70 Prozent Zuschuss, für finanzschwache Kommunen sogar bei bis zu 90 Prozent. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen der Projektförderung. Die Laufzeit beträgt in der Regel 24 Monate. Das verschafft ausreichend Zeit, um Konzepte sauber zu erarbeiten und konkrete Maßnahmen strukturiert vorzubereiten. Ein zentraler Punkt ist: Der Antrag muss vor Projektstart gestellt werden. Außerdem muss die Maßnahme über gesetzliche Pflichten hinausgehen, die Finanzierung (inklusive Eigenmittel) muss gesichert sein und ein klarer Beitrag zur Treibhausgas-Reduktion erkennbar sein. Diese Anforderungen sind typisch für Förderprogramme im Klimabereich, aber in der Praxis oft entscheidend. Wer hier früh sauber plant, erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung deutlich. Die Kommunalrichtlinie 4.1.8 ist eine starke Fördermöglichkeit für alle, die Klimaschutz in Kommunen und verwandten Organisationen professionell voranbringen wollen. Besonders attraktiv sind die Zuschüsse für konzeptionelle Vorarbeiten, die oft die Grundlage für spätere Umsetzungsmaßnahmen bilden. Wer Klimaschutz strategisch angehen möchte, sollte prüfen, ob die eigene Organisation förderfähig ist und welche Maßnahmen sich über die Richtlinie finanzieren lassen. Gerade bei komplexeren Projekten kann die Förderung den entscheidenden Unterschied machen. Schreib uns eine Nachricht oder melde dich für eine kostenlose Prüfung. nunc begleitet dich hierbei gerne von der Antragstellung bis zum fertigen Klimaschutzkonzept.
23. April 2026
CO₂-Bilanzierung, Transformationsplan, Dekarbonisierung: für viele Unternehmen sind das inzwischen keine Zukunftsthemen mehr, sondern konkrete Aufgaben. Gleichzeitig wird das Thema häufig aufgeschoben. Zu teuer, zu komplex, zu wenig interne Kapazitäten – das sind typische Gründe, die wir immer wieder hören. Dabei wissen viele Unternehmen nicht, dass es für genau diese Herausforderungen eine staatliche Förderung gibt: das BAFA Modul 5. Über dieses Förderprogramm können Unternehmen Zuschüsse von bis zu 60 Prozent für externe Beratungsleistungen erhalten. In bestimmten Konstellationen sind sogar bis zu 90.000 Euro Förderung möglich.
2. April 2026
Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung nimmt weiter Fahrt auf. Mit der neuen Verordnung für ökologisches Design nachhaltiger Produkte, kurz ESPR, rückt ein Instrument in den Mittelpunkt, das viele Unternehmen künftig direkt betreffen wird: der Digitale Produktpass, kurz DPP. Ziel ist es, Produkte transparenter, nachhaltiger und besser recycelbar zu machen. Dafür sollen zentrale Produktinformationen digital verfügbar werden, etwa zu Materialzusammensetzung, CO₂-Fußabdruck oder Reparierbarkeit. Für Unternehmen bedeutet das: Produktdaten werden nicht mehr nur intern dokumentiert, sondern zunehmend zu einem strategischen Erfolgsfaktor.
26. März 2026
Die EU-Verordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) verschärft ab 12. August 2026 die Regeln für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten, mit dem Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Bereits 2025 in Kraft getreten, zwingt sie Unternehmen zu grundlegenden Änderungen bei Design, Material und Dokumentation. Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein und Mindestanteile recycelter Materialien enthalten, besonders bei Kunststoffen. Bestimmte Einwegverpackungen werden verboten, Mehrwegsysteme stärker gefördert und die Herstellerverantwortung ausgebaut. Neue Nachweis- und Dokumentationspflichten machen Transparenz zur Pflicht. Daten zu Recyclingfähigkeit, Materialherkunft und Entsorgung müssen lückenlos verfügbar sein.