BAFA Modul 5: Bis zu 90.000 Euro Förderung für Ihre CO₂-Bilanz

23. April 2026
CO₂-Bilanzierung, Transformationsplan, Dekarbonisierung: für viele Unternehmen sind das inzwischen keine Zukunftsthemen mehr, sondern konkrete Aufgaben. Gleichzeitig wird das Thema häufig aufgeschoben. Zu teuer, zu komplex, zu wenig interne Kapazitäten – das sind typische Gründe, die wir immer wieder hören.

Dabei wissen viele Unternehmen nicht, dass es für genau diese Herausforderungen eine staatliche Förderung gibt: das BAFA Modul 5. Über dieses Förderprogramm können Unternehmen Zuschüsse von bis zu 60 Prozent für externe Beratungsleistungen erhalten. In bestimmten Konstellationen sind sogar bis zu 90.000 Euro Förderung möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern die strategische Grundlage für die Transformation eines Unternehmens. Im Mittelpunkt steht ein sogenannter Transformationsplan, der Unternehmen dabei unterstützt, ihre Emissionen systematisch zu erfassen, Reduktionsziele zu definieren und konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung zu entwickeln.

Für viele beginnt dieser Prozess mit einer CO₂-Bilanz. Sie schafft Transparenz darüber, wo Emissionen entstehen und welche Hebel zur Reduktion vorhanden sind. Darauf aufbauend können Klimaziele (bis 2045), definiert und in eine realistische Roadmap übersetzt werden. Entscheidend ist dabei, dass Nachhaltigkeit nicht als Einzelprojekt verstanden wird, sondern strategisch im Unternehmen verankert wird. Genau diese Leistungen können im Rahmen von BAFA Modul 5 gefördert werden.

Besonders relevant ist dabei, dass ausschließlich externe Beratungsleistungen förderfähig sind. Interne Personalkosten werden nicht bezuschusst. Das macht das Programm vor allem für Unternehmen interessant, die sich externe Unterstützung für CO₂-Bilanzierung oder die Entwicklung eines Transformationsplans holen möchten.

Die Höhe der Förderung ist dabei durchaus attraktiv. Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 60 Prozent auf förderfähige Kosten erhalten. Je nach Umfang des Vorhabens sind bis zu 60.000 Euro möglich, in bestimmten Netzwerkkonstellationen sogar bis zu 90.000 Euro. Gerade für mittelständische Unternehmen kann das einen erheblichen Teil der Investition abdecken.

Wer wird gefördert?

Ein weiterer Irrtum ist, dass das Programm nur für große Industrieunternehmen gedacht sei. Tatsächlich richtet sich BAFA Modul 5 an Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen, sofern eine Betriebsstätte oder selbstständige Niederlassung in Deutschland besteht. Industrie, Handel, Dienstleistungen, freiberuflich Tätige oder auch wirtschaftlich tätige Vereine können grundsätzlich förderberechtigt sein.



Trotzdem bleibt das Programm oft ungenutzt. Häufig liegt das nicht an mangelnder Relevanz, sondern daran, dass viele Unternehmen die Förderung schlicht nicht kennen oder den Antragsprozess als zu komplex einschätzen. Gleichzeitig wird CO₂-Bilanzierung oft noch als reiner Kostenfaktor betrachtet, obwohl sie zunehmend auch Grundlage für Kreditptüfung, Kundenanforderungen und strategische Wettbewerbsfähigkeit wird. Gerade deshalb lohnt sich ein früher Einstieg. Wer sich heute mit Dekarbonisierung beschäftigt, schafft nicht nur Orientierung für die eigene Transformation, sondern kann vorhandene Fördermittel nutzen, solange sie verfügbar sind.


Für viele Unternehmen ist deshalb der erste sinnvolle Schritt keine direkte Antragstellung, sondern zunächst eine Förderfähigkeitsprüfung. So lässt sich schnell klären, ob BAFA Modul 5 zum Unternehmen passt, welche Zuschusshöhe möglich ist und welche Leistungen eingebunden werden können. Denn oft ist nicht die entscheidende Frage, ob ein Unternehmen in CO₂-Bilanzierung und Transformation investieren sollte, sondern ob es sich leisten kann, dabei bis zu 90.000 Euro Förderung ungenutzt liegen zu lassen.


Du fragst dich nun, ob dein Unternehmen berechtigt ist? Schreib uns eine Nachricht oder melde dich für eine kostenlose Prüfung. nunc begleitet dich hierbei gerne von der Antragstellung bis zur fertigen CO₂-Bilanz.

30. April 2026
Klimaschutz kostet Geld, aber nicht alles muss aus dem eigenen Budget finanziert werden. Mit der Kommunalrichtlinie 4.1.8 können Kommunen und weitere förderfähige Akteure Zuschüsse für wichtige Klimaschutzmaßnahmen erhalten, oft in erheblichem Umfang. Die Förderlogik ist dabei besonders interessant: Unterstützt werden nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern auch die Grundlagenarbeit davor, etwa Klimaschutzkonzepte, Treibhausgasbilanzen, Potenzialanalysen und die Entwicklung von Szenarien. Genau diese Vorarbeiten sind entscheidend, damit Klimaschutzprojekte nicht nur gut gemeint, sondern auch strategisch sinnvoll und wirksam umgesetzt werden. Was wird gefördert? Im Zentrum der Förderung stehen Leistungen, die Kommunen und Organisationen beim systematischen Klimaschutz unterstützen. Dazu zählen unter anderem Klimaschutzkonzepte, Treibhausgasbilanzen, Potenzialanalysen, Szenarienentwicklung sowie Maßnahmenplanung und Controlling. Auch Beteiligung relevanter Akteure und Öffentlichkeitsarbeit können förderfähig sein. Das ist wichtig, weil Klimaschutzprojekte in der Praxis nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch und kommunikativ gut aufgestellt sein müssen. Gefördert werden von externen Ausgaben, zum Beispiel die Vergütung von Dienstleistenden für die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung. Ebenfalls eingeschlossen ist professionelle Prozessunterstützung. Für Antragsteller ist das besonders hilfreich, wenn intern nicht alle fachlichen Kapazitäten vorhanden sind. Denn gerade die Kombination aus Analyse, Strategie und Umsetzungsvorbereitung ist in Klimaschutzprojekten oft der Engpass. Wer antragsberechtigt ist? Förderfähig sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem kommen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen sowie Contractoren in Betracht. Das macht die Richtlinie für viele Organisationen relevant, die selbst keinen klassischen kommunalen Status haben, aber dennoch im öffentlichen oder gemeinnützigen Umfeld Klimaschutz voranbringen. Wer nicht in diese Gruppen fällt, sollte prüfen, ob andere Programme wie BAFA Modul 5 besser passen. Was ist zu beachten? Die Förderung liegt bei etwa 40 bis 70 Prozent Zuschuss, für finanzschwache Kommunen sogar bei bis zu 90 Prozent. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen der Projektförderung. Die Laufzeit beträgt in der Regel 24 Monate. Das verschafft ausreichend Zeit, um Konzepte sauber zu erarbeiten und konkrete Maßnahmen strukturiert vorzubereiten. Ein zentraler Punkt ist: Der Antrag muss vor Projektstart gestellt werden. Außerdem muss die Maßnahme über gesetzliche Pflichten hinausgehen, die Finanzierung (inklusive Eigenmittel) muss gesichert sein und ein klarer Beitrag zur Treibhausgas-Reduktion erkennbar sein. Diese Anforderungen sind typisch für Förderprogramme im Klimabereich, aber in der Praxis oft entscheidend. Wer hier früh sauber plant, erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung deutlich. Die Kommunalrichtlinie 4.1.8 ist eine starke Fördermöglichkeit für alle, die Klimaschutz in Kommunen und verwandten Organisationen professionell voranbringen wollen. Besonders attraktiv sind die Zuschüsse für konzeptionelle Vorarbeiten, die oft die Grundlage für spätere Umsetzungsmaßnahmen bilden. Wer Klimaschutz strategisch angehen möchte, sollte prüfen, ob die eigene Organisation förderfähig ist und welche Maßnahmen sich über die Richtlinie finanzieren lassen. Gerade bei komplexeren Projekten kann die Förderung den entscheidenden Unterschied machen. Schreib uns eine Nachricht oder melde dich für eine kostenlose Prüfung. nunc begleitet dich hierbei gerne von der Antragstellung bis zum fertigen Klimaschutzkonzept.
16. April 2026
Die Schweiz steht vor einem wichtigen Schritt in der Nachhaltigkeitsregulierung: Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über nachhaltige Unternehmensführung (CSA) wird ein Rahmen geschaffen, der sich stark an den europäischen Vorgaben orientiert. Der Entwurf befindet sich seit dem 1. April 2026 in der Vernehmlassung und zielt darauf ab, ESG-Themen stärker in der Unternehmenspraxis zu verankern. Für viele Unternehmen ist das mehr als nur ein regulatorisches Update. Es ist ein Signal, dass Nachhaltigkeit, Sorgfaltspflichten und Berichterstattung künftig noch enger mit Governance, Risikomanagement und Lieferkettensteuerung verknüpft werden. Der Entwurf des Schweizer Gesetzes verfolgt das Ziel, die Unternehmensführung im Hinblick auf Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, also die bekannten ESG-Kriterien. Besonders relevant ist, dass sich die Schweiz dabei an EU-CSRD und CSDDD anlehnt, was eine stärkere Angleichung an europäische Standards bedeutet. Diese Annäherung ist für international tätige Unternehmen wichtig. Sie schafft mehr Vergleichbarkeit, reduziert regulatorische Brüche und erleichtert es, Prozesse für verschiedene Märkte konsistent aufzusetzen.
2. April 2026
Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung nimmt weiter Fahrt auf. Mit der neuen Verordnung für ökologisches Design nachhaltiger Produkte, kurz ESPR, rückt ein Instrument in den Mittelpunkt, das viele Unternehmen künftig direkt betreffen wird: der Digitale Produktpass, kurz DPP. Ziel ist es, Produkte transparenter, nachhaltiger und besser recycelbar zu machen. Dafür sollen zentrale Produktinformationen digital verfügbar werden, etwa zu Materialzusammensetzung, CO₂-Fußabdruck oder Reparierbarkeit. Für Unternehmen bedeutet das: Produktdaten werden nicht mehr nur intern dokumentiert, sondern zunehmend zu einem strategischen Erfolgsfaktor.
26. März 2026
Die EU-Verordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) verschärft ab 12. August 2026 die Regeln für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten, mit dem Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Bereits 2025 in Kraft getreten, zwingt sie Unternehmen zu grundlegenden Änderungen bei Design, Material und Dokumentation. Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein und Mindestanteile recycelter Materialien enthalten, besonders bei Kunststoffen. Bestimmte Einwegverpackungen werden verboten, Mehrwegsysteme stärker gefördert und die Herstellerverantwortung ausgebaut. Neue Nachweis- und Dokumentationspflichten machen Transparenz zur Pflicht. Daten zu Recyclingfähigkeit, Materialherkunft und Entsorgung müssen lückenlos verfügbar sein.