EmpCo: Schluss mit Green Claims ohne Belege
Wer heute durch den Supermarkt geht, begegnet ihnen überall: Produkten mit Aufschriften wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „grün“. Hinzu kommen visuelle Elemente wie Blätter, Naturmotive und eine Vielzahl an Siegeln und Labels, von denen viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaum einschätzen können, was sie tatsächlich bedeuten. Oft bleibt unklar, ob hinter den Versprechen belastbare Fakten stehen, oder doch einfach nur geschicktes Marketing.
Genau hier setzt die EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) an. Ab 27. September 2026 gilt: Wer Nachhaltigkeit kommuniziert, muss sie belegen können. Mit der EU-Richtlinie EmpCo verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erheblich. Begriffe wie nachhaltig, umweltfreundlich oder klimaneutral werden künftig nur noch unter klar definierten Voraussetzungen zulässig sein.
Für viele Unternehmen bedeutet das weit mehr als eine rechtliche Anpassung. EmpCo verändert die Art und Weise, wie Nachhaltigkeit kommuniziert wird – von Marketing und Vertrieb über Webseiten bis hin zu Produktinformationen.
Was ändert sich konkret?
Mit EmpCo schafft die Europäische Union erstmals einen klaren Rechtsrahmen dafür, welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zulässig sind. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen und sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsversprechen nachvollziehbar, überprüfbar und vergleichbar sind.
Im Mittelpunkt steht dabei ein einfacher Grundsatz: Jede Umweltaussage muss konkret, belegbar und für Verbraucher verständlich sein. Allgemeine Werbeversprechen reichen künftig nicht mehr aus.
1. Allgemeine Umweltaussagen
Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „CO₂-neutral“, „klimaneutral“, „biologisch abbaubar“, „biobasiert“, „energieeffizient“ oder „ressourceneffizient“ dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden. Solche allgemeinen Umweltclaims sind nur noch zulässig, wenn sie dabei drei zentrale Anforderungen an die Kommunikation von Umweltclaims erfüllen:
- Clear – die Aussage muss klar verständlich sein
Die Erläuterung einer Umweltaussage muss so formuliert sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar verstehen können, worauf sich der Umweltvorteil bezieht. Allgemeine Begriffe ohne konkrete Bedeutung oder ohne nachvollziehbaren Bezug reichen künftig nicht mehr aus. - Prominently displayed – die Information muss sichtbar platziert sein
Die relevanten Informationen dürfen nicht ausschließlich in Fußnoten, versteckten Hinweisen oder schwer auffindbaren Dokumenten stehen. Die Erläuterung muss dort sichtbar sein, wo die Nachhaltigkeitsaussage wahrgenommen wird. - On the same medium – die Erklärung muss im gleichen Kommunikationsmedium erfolgen
Die Konkretisierung einer Umweltaussage muss auf demselben Medium erfolgen, auf dem der Claim verwendet wird. Wird beispielsweise auf einer Produktverpackung, in einer Werbeanzeige oder auf einer Website eine Umweltleistung beworben, muss auch die entsprechende Erläuterung dort verfügbar sein.
Unternehmen müssen deshalb künftig nicht nur prüfen, ob eine Nachhaltigkeitsaussage belegt werden kann, sondern auch, ob der Nachweis für Verbraucherinnen und Verbraucher am richtigen Ort, verständlich und sichtbar bereitgestellt wird.
Statt:
„Unser Produkt ist nachhaltig."
muss künftig beispielsweise erläutert werden:
„Das Gehäuse besteht zu 80 % aus recyceltem Aluminium. Die Berechnung basiert auf einer Lebenszyklusanalyse nach ISO 14040."
2. Scope einer Umweltaussage
Ebenso unzulässig ist es künftig, einem gesamten Produkt oder sogar dem gesamten Unternehmen eine besondere Umweltleistung zuzuschreiben, wenn sich diese lediglich auf einen einzelnen Bestandteil oder einen bestimmten Prozess bezieht. Besteht beispielsweise nur ein Bauteil aus recyceltem Material, darf daraus nicht der Eindruck entstehen, das gesamte Produkt sei nachhaltig. Nachhaltigkeitsaussagen müssen den tatsächlichen Geltungsbereich eindeutig wiedergeben und dürfen Verbraucher nicht zu falschen Schlussfolgerungen verleiten.
3. Klimaneutralität und Zukunftsaussagen
Besonders streng werden künftig Aussagen zur Klimaneutralität bewertet. Werbeaussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, die ausschließlich auf der Kompensation von Emissionen durch Zertifikate oder Ausgleichsprojekte beruhen, sind nach EmpCo grundsätzlich nicht mehr zulässig. Im Vordergrund müssen tatsächliche Emissionsreduktionen stehen.
Auch Zukunftsversprechen wie „Net Zero bis 2030“ oder vergleichbare Klimaziele dürfen nur kommuniziert werden, wenn sie durch einen konkreten, messbaren Transformationsplan, regelmäßiges Monitoring sowie eine unabhängige Überprüfung gestützt werden. Reine Absichtserklärungen reichen künftig nicht mehr aus.
4. Nachhaltigkeitssiegel
Auch die Vielzahl selbst entwickelter Nachhaltigkeitssiegel soll deutlich reduziert werden. Unternehmen dürfen künftig keine eigenen Umweltlabels oder grafischen „Eco-Badges“ verwenden, sofern diese nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem oder einer öffentlichen Stelle beruhen. Zulässig sind grundsätzlich nur offiziell anerkannte oder unabhängig zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel.
5. Bilder und visuelle Umweltaussagen
EmpCo betrachtet nicht nur Texte, sondern den gesamten Eindruck einer Produktkommunikation. Naturmotive, Blätter, grüne Farbwelten oder andere ökologische Gestaltungselemente können – insbesondere in Kombination mit Nachhaltigkeitsaussagen – selbst als Umweltclaim interpretiert werden. Unternehmen sollten deshalb nicht nur ihre Texte, sondern auch Verpackungen, Websites, Werbemittel und ihr Branding daraufhin überprüfen, ob unbeabsichtigt Umweltversprechen vermittelt werden.
6. Haltbarkeit und Reparierbarkeit
EmpCo beschränkt sich nicht auf Umwelt- und Klimaclaims. Die Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern auch dabei helfen, bewusst langlebige und reparierbare Produkte zu wählen. Deshalb werden Unternehmen künftig stärker verpflichtet, transparent über die Eigenschaften ihrer Produkte zu informieren.
Dazu gehören unter anderem Angaben zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit eines Produkts, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie, sofern relevant, zu Softwareupdates. Ziel ist es, Kaufentscheidungen auf einer verlässlichen Informationsgrundlage zu ermöglichen und die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern.
Gleichzeitig untersagt EmpCo Aussagen oder Gestaltungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächliche Lebensdauer eines Produkts täuschen. Ebenso unzulässig sind Praktiken, die einen vorzeitigen Austausch funktionierender Produkte fördern oder Reparaturmöglichkeiten verschleiern. Unternehmen sollten daher nicht nur ihre Umweltclaims, sondern ihre gesamte Produktkommunikation daraufhin überprüfen, ob sie den neuen Transparenzanforderungen entspricht.
EmpCo betrifft mehr als Verpackungen
Viele Unternehmen verbinden EmpCo zunächst mit Verpackungen oder Produktetiketten. Tatsächlich reicht der Anwendungsbereich deutlich weiter. Die Vorgaben gelten für sämtliche verbrauchergerichtete Kommunikation – von Websites und Online-Shops über Social Media, Broschüren und Präsentationen bis hin zu Werbeanzeigen und Produktbeschreibungen. Überall dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher mit Nachhaltigkeitsaussagen in Berührung kommen, müssen diese den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Nachhaltigkeitsberichte sind der Ausgangspunkt:
Formal richtet sich EmpCo nicht an Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD. Dennoch entsteht hier ein wichtiger Zusammenhang: Der Nachhaltigkeitsbericht liefert die Datengrundlage für nahezu alle externen Nachhaltigkeitsaussagen. Sind dort Aussagen unpräzise oder nicht ausreichend belegt, besteht das Risiko, dass dieselben Formulierungen später auf Webseiten, in Broschüren oder Marketingkampagnen verwendet werden – genau dort, wo EmpCo unmittelbar greift. Ein konsistenter Nachhaltigkeitsbericht wird damit zur Basis glaubwürdiger Kommunikation.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Ab
27. September 2026 müssen Unternehmen die neuen Vorgaben verbindlich einhalten. Wer erst kurz vor dem Stichtag beginnt, wird kaum ausreichend Zeit haben, sämtliche Kommunikationsmaterialien zu prüfen.
Sinnvolle erste Schritte sind deshalb:
- sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erfassen,
- allgemeine Green Claims identifizieren,
- Belege und Nachweise zusammentragen,
- Marketing- und Vertriebsteams sensibilisieren,
- interne Freigabeprozesse für Nachhaltigkeitsaussagen etablieren.
Was auf dem Spiel steht
EmpCo ist weit mehr als eine neue Dokumentationspflicht. Unternehmen, die auch nach Inkrafttreten der Richtlinie mit unzulässigen oder nicht belegbaren Nachhaltigkeitsaussagen werben, müssen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen. Neben
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände können behördliche Maßnahmen, die Untersagung von Werbeaussagen oder Produktrücknahmen drohen. Je nach nationaler Umsetzung sind zudem
Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes beziehungsweise, sofern der Umsatz nicht ermittelt werden kann, bis zu 2 Millionen Euro möglich.
Dass Nachhaltigkeitsaussagen bereits heute einer intensiven rechtlichen Prüfung unterliegen, zeigt unter anderem das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“. Unternehmen müssen Umwelt- und Klimaclaims so kommunizieren, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehen können, worauf sich die Aussage stützt. Mit EmpCo werden diese Anforderungen ab September 2026 europaweit weiter konkretisiert und verschärft. Für Unternehmen bedeutet das:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Green Claims zu überprüfen, belastbare Nachweise aufzubauen und Nachhaltigkeitskommunikation konsequent an den neuen Anforderungen auszurichten.
Besonders relevant ist dabei, dass EmpCo grundsätzlich keine Übergangsfrist für bestehende Marketingmaterialien oder Verpackungen vorsieht. Auch bereits produzierte Broschüren, Verpackungen oder Werbemittel müssen überprüft werden, wenn sie nach dem 27. September 2026 weiter im Markt verwendet werden. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre gesamte Nachhaltigkeitskommunikation inventarisieren und bewerten.
EmpCo ist mehr als Compliance
EmpCo wird häufig zunächst als regulatorische Herausforderung wahrgenommen. Tatsächlich bietet die Richtlinie Unternehmen aber die Chance, ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf ein neues Fundament zu stellen. Aussagen, die transparent, nachvollziehbar und wissenschaftlich belegt sind, schaffen
Vertrauen – nicht nur
bei Kundinnen und Kunden, sondern auch bei Investoren, Geschäftspartnern und weiteren Stakeholdern.
Dabei geht es nicht darum, Nachhaltigkeitskommunikation aus Angst vor regulatorischen Risiken einzuschränken. Im Gegenteil: Unternehmen sollten
Green Claims nicht vorschnell streichen, sondern gezielt weiterentwickeln. Die Zukunft der Nachhaltigkeitskommunikation liegt nicht in möglichst vielen „grünen“ Begriffen, sondern in belastbaren Fakten und einer konsistenten Datenbasis.
Wie nunc Unternehmen hierbei unterstützen kann
EmpCo sollte nicht dazu führen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation aus Unsicherheit zurückfahren. Glaubwürdige Kommunikation entsteht nicht durch weniger Aussagen, sondern durch besser belegte Aussagen. Der Weg zu einer EmpCo-konformen Nachhaltigkeitskommunikation beginnt dabei mit einem klaren Verständnis des Status quo. nunc unterstützt Unternehmen dabei, bestehende Nachhaltigkeitsaussagen systematisch zu überprüfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine belastbare Grundlage für zukünftige Kommunikation zu schaffen.
Dabei gehen wir strukturiert vor - vom schnellen Wissensaufbau bis zur Entwicklung eines verlässlichen Claim-Systems:
1 · Orientierung schaffen und Teams sensibilisieren - Workshop
In einem kompakten Workshop mit Marketing, Produktmanagement und Nachhaltigkeitsverantwortlichen schaffen wir ein gemeinsames Verständnis der neuen Anforderungen. Wir zeigen, welche Änderungen EmpCo mit sich bringt, welche Aussagen besonders kritisch sind und welche Nachhaltigkeitsclaims mit den richtigen Nachweisen weiter genutzt werden können.
2 · Bestehende Kommunikation auf den Prüfstand stellen - Claim-Check
Gemeinsam erfassen wir bestehende Nachhaltigkeitsaussagen aus relevanten Kommunikationskanälen, bewerten diese hinsichtlich der EmpCo-Anforderungen und identifizieren Handlungsfelder. Daraus entsteht eine strukturierte Grundlage für den Aufbau eines unternehmensspezifischen Claim-Katalogs.
3 · Aus Claims werden belastbare Botschaften - Weiterentwicklung
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die notwendigen Daten und Nachweise aufzubauen, Aussagen zu validieren und Nachhaltigkeitskommunikation weiterzuentwickeln. So entsteht ein belastbarer Claim-Katalog, auf den Marketing, Vertrieb und Produktmanagement künftig sicher zurückgreifen können.
Wer frühzeitig handelt, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil: Statt Nachhaltigkeitsaussagen vorschnell zu streichen, können Unternehmen sie gezielt weiterentwickeln und mit einer belastbaren Grundlage wieder einsetzen.
Schreib uns gerne eine Nachricht.
nunc begleitet dich auf dem Weg zu einer EmpCo-konformen Nachhaltigkeitskommunikation – von der ersten Bestandsaufnahme und der Schaffung von Klarheit bis hin zur Entwicklung belastbarer, nachvollziehbarer und zukunftssicherer Claims.









